Eine Anmeldung im Vorfeld ist nicht möglich. Nach Einzug sollte die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Das Mitbringen einer Wohnungsgeberbescheinigung, die von Ihrem Vermieter ausgefüllt und unterschrieben wird, ist für die Anmeldung zwingend erforderlich.
Sollten Sie zeitlich verhindert sein, ist die Anmeldung mit Vollmacht* und Vorlage aller Dokumente möglich.
Bei Umzug eines minderjährigen Kindes (bis 16 Jahren), benötigen wir die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
Die Wohnungsgeberbescheinigung, die Vollmacht sowie die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten stehen Ihnen unter Downloads zur Verfügung.
*Vollmacht entfällt bei Ehepartnern.
Mitzubringen sind:
• Personalausweis und/oder Reisepass und/oder Kinderreisepass
• iD-Karte, Pässe, Aufenthaltstitel/ggf. Zusatzblatt
• Geburtsurkunde, wenn kein Dokument vorhanden ist
• Wohnungsgeberbescheinigung
• ggf. die
• KFZ-Schein, wenn das Fahrzeug bereits innerhalb des Kreises Paderborn gemeldet ist
• ggf. Vollmacht zur Anmeldung
Sollten Sie Fragen diesbezüglich haben, rufen Sie uns an.
Bei einem Wohnungswechsel empfehlen wir, folgende Institutionen zu informieren
(kein Anspruch auf Vollständigkeit):
• Arbeitgeber/Schule/Kita
• ggf. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Sozialamt, Familienkasse etc.
• Krankenkasse
• Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser)
• Versicherungen
• Telefongesellschaft
• Geldinstitut
• das Amt für Finanzen, Abt. Steuern (bei Wohneigentum)
• Verlage
• Handel
• Vereine und Mitgliedschaften
• das Ordnungsamt, sofern eine gewerbliche Betriebsstätte gemeldet ist
Wichtig: Beschriften Sie Ihren Briefkasten und Ihre Klingel!
Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen.
Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 oder online einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Montag: | 07:30–14:00 Uhr |
Dienstag: | 07:30–17:00 Uhr |
Mittwoch: | 07:30–14:00 Uhr |
Donnerstag: | 07:30–18:00 Uhr |
Freitag: | 07:30–12:30 Uhr |
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 oder online einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare halten wir für Sie bereit.
Diese Erklärung ist vorzulegen, wenn nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.
Im Verhinderungsfall können Sie auch eine Vertrauensperson mit der Anmeldung beauftragen.
Vom Vermieter auszufüllende Wohnungsgeberbescheinigung, ohne diese können wir Sie nicht Ummelden.
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: