Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket hat der Bundesgesetzgeber 2011 einen Paradigmenwechsel eingeleitet: Erstmals erhalten Kinder – gekoppelt an monetäre Bezugsberechtigungen – zweckgebunden Leistungen zur Bildung und Teilhabe.
Das "Bildungs- und Teilhabepaket" besteht aus sechs Komponenten
Bei den Leistungen handelt es sich um individuelle Rechtsansprüche.
Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de
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